Neue Kurse beginnen schon bald!

Am 10. Februar beginnt wieder unser beliebter Kurs für den Sportbootführerschein See mit Theorie und Praxis:

Sportbootführerschein (SBF) für Küstengewässer mit der Antriebsart Motor: Wir bilden Sie fundiert aus!

Sportbootführerschein mit dem Gültigkeitseintrag CWM (Küstengewässer, Antriebsart Motor; Coastal Waterways, Motor)

Wie in vielen anderen europäischen Ländern gibt es auch in Deutschland eine Führerscheinpflicht, seit Ende 2012 allerdings erst für Sportboote mit Motorantrieb ab 11,03 kW = 15 PS (ausgenommen der Rhein, dort ab 3,68 kW = 5 PS). Gleichwohl sollte aber jeder verantwortungsvolle Skipper eine Ausbildung absolvieren!

Für das Küstenrevier (Seeschifffahrtsstraßen) und für das Binnenrevier (Binnenschifffahrtsstraßen) gibt es unterschiedliche Verkehrsordnungen und Rechtsvorschriften und dementsprechend auch unterschiedliche Gültigkeitseinträge im Sportbootführerschein.

Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen (das sind die Unterläufe der einmündenden Flüsse sowie das Küstenrevier der Nord- und Ostsee) ist der Sportbootführerschein mit dem Gültigkeitseintrag Seeschifffahrtsstraßen/Motor (CWM) erforderlich. Er wird auch im europäischen Ausland entsprechend anerkannt.

Funkgeräte an Bord? Dann wird es Zeit für einen Funklehrgang!

Um den Kontakt mit anderen Schiffen, Schleusen, Hafenbehörden, Revierzentralen oder der Seenotzentrale jederzeit zu ermöglichen, sind auch Sportboote zunehmend mit einem Sprechfunkgerät ausgestattet – das gilt vor allem auch für Charterboote. Allerdings dürfen die Funkgeräte (außer in Notfällen) nur benutzt werden, wenn man ein entsprechendes Funkzeugnis besitzt. Bereits das Vorhandensein eines Funkgeräts bedingt ein der Ausrüstung entsprechendes Funkzeugnis. Das heißt, ohne ein entsprechendes Funkzeugnis darf keine Funkanlage an Bord sein!

In deutschen Gewässern muss jeder Skipper, der ein Boot mit Funkausrüstung führt, selbst im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein.
Auch in vielen anderen Ländern wird ein Funkzeugnis verlangt; es reicht dort allerdings in der Regel, wenn ein beliebiges Crewmitglied das entsprechende Funkzeugnis hat.

Bevor also am 17. März der Kurs für den Sportküstenschiffer startet, können Sie noch schnell einen Funkkurs für den Seefunk (SRC) auf UKW belegen; er beginnt am 2. März. Für den UBI-Kurs müssen Sie sich noch bis zum 7. April gedulden. Wenn Sie sowohl auf Binnengewässern als auch an der Küste „funken“ wollen, sollten Sie beide Kurse belegen, da das „Funken“ im Binnenbereich doch recht anders funktioniert als an der Küste.

Mit dem LRC-Kurs dauert es noch ebenfalls noch etwas: Er beginnt am 6. April.

Sie wollen an der Küste segeln? Dann brauchen Sie den Sportküstenschifferschein!

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein freiwilliger Schein, wird aber häufig vom Vercharterer verlangt.

Navigation, Seemannschaft, Wetter- und Gezeitenkunde und vor allem Segel- und Manöverpraxis ergänzen die Lerninhalte des amtlichen Sportbootführerscheins (SBF See) und machen den SKS zu dem auch im Ausland anerkannten – für Charter meist obligatorischen – Erfahrungsnachweis für Yachtsegler im Küstenrevier.

Am 17. März startet der neue Kurs für den Sportküstenschiffer!

Sie sehen: Jetzt ist es an der Zeit, die guten Vorsätze, mehr für den Wassersport zu tun, in die Tat umzusetzen.

Für Fragen steht Ihnen gern unser Büro zur Verfügung!

Ihr
Walter A. Ströver