Ausbildung für alle Funkzeugnisse
(für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe)
Um den Kontakt mit anderen Schiffen, Schleusen, Hafenbehörden, Revierzentralen oder der Seenotzentrale jederzeit zu ermöglichen, sind auch Sportboote zunehmend mit einem Sprechfunkgerät ausgestattet – das gilt vor allem auch für Charterboote. Allerdings dürfen die Funkgeräte (außer in Notfällen) nur benutzt werden, wenn man ein entsprechendes Funkzeugnis besitzt. Bereits das Vorhandensein eines Funkgeräts bedingt ein der Ausrüstung entsprechendes Funkzeugnis. Das heißt, ohne ein entsprechendes Funkzeugnis darf keine Funkanlage an Bord sein!
In deutschen Gewässern muss jeder Skipper, der ein Boot mit Funkausrüstung führt, selbst im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein.
Auch in vielen anderen Ländern wird ein Funkzeugnis verlangt; es reicht dort allerdings in der Regel, wenn ein beliebiges Crewmitglied das entsprechende Funkzeugnis hat.
Für die Bedienung von UKW-Geräten im Bereich der Binnenschifffahrt gilt das
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
(Mindestalter: 15 Jahre).
Für die auf Yachten im Küstenrevier weltweit gebräuchliche UKW-Ausrüstung benötigen Sie das
UKW- Funkbetriebszeugnis SRC = Short Range Certificate.
Damit dürfen Sie auch an dem weltweiten Seenot- und Sicherheits-Funksystem GMDSS teilnehmen.
Die praktische Prüfung wird in englischer Sprache abgenommen. Grundkenntnisse in Englisch werden daher vorausgesetzt.
(Mindestalter: 15 Jahre).
Für Yachten mit weiterreichender Funkausrüstung ist das
Allgemeine Sprechfunkzeugnis LRC = Long Range Certificate
erforderlich. Damit können/dürfen sie alle Geräte des Seefunks (neben UKW auch auf Grenzwelle, Kurzwelle und über den Satellitenfunk) bedienen.
Verkehrssprache ist Englisch. Grundkenntnisse in Englisch werden daher vorausgesetzt.
(Mindestalter 18 Jahre).
Ausbildungskurse für die verschiedenen Funkzeugnisse
Kurstermine | UBI-Ergänzungskurs: 27. Januar2024, 15:00-18:00 Uhr Uhr |
SRC: 19.01.2024, 18:00-21:00 Uhr 20.01.2024, 12:00-18:00 Uhr 27.01.2024, 12:100-15:00 Uhr |
|
LRC – aufbauend auf dem SRC: erster Tag ganztags sowie weitere Übungszeit nach Vereinbarung am zweiten und dritten Tag: auf Anfrage |
|
Kursgebühr | UBI 180 € UBI-Ergänzung 95 € SRC 220 € LRC 220 € (jeweils einschl. ausführlichem Skript; weiteres Lehrbuch ist nicht notwendig) |
Prüfungsgebühr | UBI 140 € SRC 100 € LRC 110 € |
Alle Kurse finden Sie hier.
Anmeldeformulare finden Sie hier.