Funkzeugnisse (UBI, SRC, LRC)
Um den Kontakt mit anderen Schiffen, Schleusen, Hafenbehörden, Revierzentralen oder der Seenotzentrale jederzeit zu ermöglichen sind motorisierte Sportboote und Segelyachten in der Regel mit einem Sprechfunkgerät ausgestattet. Seit 2005 muss in Deutschen Gewässern jeder Skipper, der ein Boot mit Funkausrüstung führt, im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein.
Auch in anderen Ländern wird ein Funkzeugnis verlangt.
Für die Bedienung von UKW-Geräten im Bereich der Binnenschifffahrt gilt das
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) (Mindestalter: 15)
Für die auf Yachten im Küstenrevier weltweit gebräuchliche UKW-Ausrüstung benötigen Sie das
UKW- Funkbetriebszeugnis SRC = Short Range Certificate.
Damit dürfen Sie auch an dem weltweiten Seenot- und Sicherheits- Funksystem GMDSS teilnehmen.
Die praktische Prüfung wird in englischer Sprache abgenommen. Grundkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt. (Mindestalter: 15)
Für Yachten mit weiterreichender Funkausrüstung ist das
Allgemeine Sprechfunkzeugnis LRC = Long Range Certificate
erforderlich. Damit können sie alle Geräte des Seefunks (Grenzwelle, Kurzwelle, Satellitenfunk) bedienen.
Verkehrssprache: Englisch. (Mindestalter 18)
| Wochenendkurse: | UBI - 04., 10. und 17.03.2012 |
| SRC - 25.02., 03.03. und 10.03.2012 | |
| LRC - aufbauend auf SRC - 14., 21. und 28.04.2012 | |
| Kursgebühr: | UBI 180 € - SRC / LRC 200 € |
| Prüfungsgebühr: | UBI / SRC 90 € - LRC 100 € |
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